‹ glampr für Campingplätze
Entwurf, anwaltliche Prüfung ausstehend. Stand 3. November 2026. Gilt nur für Unternehmer. Gelb markierte Stellen sind noch festzulegen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsvertrag

für die Nutzung von glampr durch Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe (nur für Unternehmer)

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieter ist die Lagentu UG (haftungsbeschränkt), Heimstraße 39a, 82131 Gauting, vertreten durch den Geschäftsführer Giora Schein („Lagentu“).

1.2 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software glampr und der Telefon-Assistentin Lisa als Software as a Service. Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Mit Verbrauchern werden keine Verträge geschlossen.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Lagentu ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss und Testphase

2.1 Der Vertrag kommt durch die Registrierung bzw. Bestellung des Kunden und die Freischaltung durch Lagentu zustande.

2.2 Lagentu kann eine kostenlose Testphase von 30 Tagen anbieten. Sie endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst, wenn der Kunde ein Paket ausdrücklich bucht. Daten aus der Testphase werden 12 Monate nach ihrem Ende gelöscht, wenn kein Vertrag zustande kommt.

3. Leistungen

3.1 Lagentu stellt glampr über das Internet zur Nutzung bereit. Der Umfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket (Info, Voll, Komplett) und den Zusatzmodulen laut aktueller Preisliste.

3.2 Lagentu betreibt die Server in Rechenzentren in Deutschland und sichert die Daten täglich. Die Verfügbarkeit beträgt im Jahresmittel 99 %, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster und Störungen außerhalb des Einflussbereichs von Lagentu (z. B. Netze Dritter, Telefonanbieter, Buchungsportale).

3.3 Lagentu darf die Software weiterentwickeln und ändern, soweit der vereinbarte Kernumfang erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

3.4 Schnittstellen zu Dritten (Buchungsportale, Zahlungsdienste, Telefonnetz, Kassensicherung) stellt Lagentu technisch bereit. Für Leistungen dieser Dritten und deren Bedingungen ist Lagentu nicht verantwortlich; der Kunde schließt mit ihnen, wo nötig, eigene Verträge.

4. Telefon-Assistentin und KI

4.1 Die Telefon-Assistentin Lisa und weitere KI-Funktionen arbeiten mit Sprachmodellen. Ihre Antworten können fehlerhaft sein. Der Kunde prüft Buchungen, Zusagen und Auskünfte, die die KI erstellt, in angemessenem Umfang und hält die Wissensbasis seines Platzes aktuell.

4.2 Lisa weist Anrufer zu Beginn darauf hin, dass sie eine KI ist und das Gespräch verarbeitet wird (Art. 50 KI-Verordnung). Der Kunde verändert diesen Hinweis nicht.

4.3 Inklusiv-Minuten gelten je Kalendermonat und verfallen am Monatsende. Weitere Minuten werden nach Preisliste berechnet.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Rollen an sein Team nach Bedarf und meldet Missbrauch unverzüglich.

5.2 Der Kunde ist für die Inhalte seiner Website, Buchungsbedingungen, Preise, sein Impressum und seine Datenschutzerklärung gegenüber seinen Gästen verantwortlich. Die von glampr bereitgestellten Vorlagen sind Formulierungshilfen und ersetzen keine Rechtsberatung.

5.3 Der Kunde erfüllt seine eigenen gesetzlichen Pflichten, insbesondere Meldeschein (BMG), Kurtaxe, Kassensicherung (KassenSichV) und steuerliche Aufbewahrung, soweit glampr ihn dabei technisch unterstützt.

6. Preise und Zahlung

6.1 Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste zuzüglich Umsatzsteuer. Monatspreise sind monatlich im Voraus fällig, Umsatzbeteiligung und zusätzliche Minuten monatlich nachträglich.

6.2 Lagentu kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende in Textform anpassen. Bei einer Erhöhung um mehr als 5 % kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

6.3 Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann Lagentu den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. Die Daten bleiben erhalten, und der Datenexport bleibt möglich.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von [Offen: Laufzeit und Frist festlegen, Vorschlag: monatlich kündbar mit 30 Tagen Frist zum Monatsende] in Textform gekündigt werden.

7.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.3 Nach Vertragsende kann der Kunde 30 Tage lang alle Daten als Komplett-Export (offenes Format OpenCamp/JSON, Belege als PDF) abrufen. Danach löscht Lagentu die Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

8. Nutzungsrechte

8.1 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, glampr für seinen Betrieb zu nutzen.

8.2 Die Daten des Kunden und seiner Gäste bleiben Eigentum des Kunden. Lagentu verwendet sie nur zur Vertragserfüllung und nicht zum Training von KI-Modellen.

9. Gewährleistung

Lagentu behebt Mängel der Software in angemessener Frist nach Meldung. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

10. Haftung

10.1 Lagentu haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei übernommenen Garantien.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf [Offen: Haftungshöchstbetrag festlegen, Vorschlag: die im laufenden Vertragsjahr gezahlten Entgelte, mindestens 5.000 €]. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

10.3 Für den Verlust von Daten haftet Lagentu nur in Höhe des Aufwands, der bei täglicher Sicherung zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

11. Datenschutz und Geheimhaltung

11.1 Soweit Lagentu personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der Bestandteil dieses Vertrags ist.

11.2 Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite auch nach Vertragsende vertraulich.

12. Referenz

Lagentu darf den Namen des Kunden als Referenz nennen, wenn der Kunde zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen dieser Bedingungen teilt Lagentu mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist Lagentu in der Mitteilung hin. Bei Widerspruch kann jede Seite zum Wirksamwerden kündigen.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz von Lagentu (Gauting, Amtsgericht Starnberg bzw. Landgericht München II).

13.4 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.